Wie schon im verlinkten Artikle der SZ geschrieiben, hier nochmal die Bestätigung der Landesregierung: „Die Kassenärztliche Vereinigung hat darauf hingewiesen, dass Patienten aus Frankreich, die einen Anspruch aus der Gesetzlichen Krankenversicherung haben, auch weiterhin in saarländischen Praxen behandelt werden können – sofern diese Behandlung nicht in Zusammenhang mit Corona-Fragestellungen steht.
Patienten aus Frankreich mit „Corona-Symptomatik“ – auch mit Anspruch aus der Gesetzlichen Krankenversicherung – sollen nur in medizinischen Notfällen in saarländischen Praxen behandelt werden.
Besteht eine „Corona-Symptomatik“, liegt aber kein medizinischer Notfall vor, sollen sich diese Patienten an das französische Versorgungssystem wenden, um sich dort testen zu lassen.“